Soldat, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, beruft sich auf Gewissen – und wird freigesprochen
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Emanuela SutterEin Bundeswehr-Offizier sagte 2022 aus Gewissensgründen „Nein“ zur Corona-Impfung – und landete deshalb wegen Befehlsverweigerung vor Gericht. Jetzt der Paukenschlag aus Schweinfurt: Das Landgericht sprach ihn am Dienstag in zweiter Instanz frei, weil die Impfpflicht seine Gewissensfreiheit verletzt habe. NIUS war live vor Ort.
Ein Offizier der Bundeswehr verweigerte im Jahr 2022, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Hauptgrund für diese folgenschwere Entscheidung: Er möchte nicht wider sein Gewissen handeln. Sein „Nein“ zur Impfung führte dazu, dass er sich im Januar 2026 vor dem Landgericht Schweinfurt wegen Gehorsamsverweigerung auf der Anklagebank verteidigen musste. Der kleine Besucherbereich in dem Gerichtssaal ist voll. Zahlreiche Familienmitglieder und Freunde sind zu seiner Unterstützung angereist. Für den Oberleutnant, der anonym bleiben möchte, ging es am Dienstag gut aus. Die Richterin sprach ihn in zweiter Instanz frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der am Diensttag vom Landgericht Schweinfurt freigesprochene Offizier (rechts) mit seinem besten Freund Joel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Der Fall war nicht einfach. Es war rechtsfortbildend, was hier passiert ist“, sagt der Verteidiger des Soldaten, Andreas Hohnel, gegenüber NIUS.
„Eine solche Entscheidung hatten wir so noch nicht“, meint der zweite Rechtsanwalt, Michael Giesen, gegenüber diesem Onlinemedium. Insgesamt vertraten den Angeklagten drei Rechtsanwälte. Giesen, der vor seiner juristischen Laufbahn viele Jahre als Feldjäger, der Militärpolizei der Bundeswehr, diente, vertrat schon viele Soldaten vor Gericht, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollten.
Ein Novum: Ein Soldat, der die Corona-Impfung aus Gewissensgründen ablehnte, wird freigesprochen
„Ein Präzedenzfall ist es insofern, als tatsächlich hier eine Gewissensentscheidung angenommen wurde“, sagt er. Die Gewissensentscheidung sei ins zentrale Geschehen genommen worden.
Doch von vorne. Der Leidensweg begann für den Soldaten im Januar 2022. Damals war der heute 36-Jährige an der Infanterieschule Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen), um sich zum Zugführer ausbilden zu lassen. Dort erhielt er den Befehl, seinen „Impfstatus herzustellen“, was bedeutet, dass er sich gegen Covid-19 impfen lassen soll. Doch er verweigerte die Injektion und reichte einen 63 Seiten langen Beschwerdebericht ein.
Begründung: Die Impfpflicht verstoße gegen die Menschenwürde
Darin begründet der Soldat, der damals bereits seit elf Jahren bei der Bundeswehr gedient hatte, warum er sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will: Er hält den Befehl aus Gewissensgründen für unzumutbar und beruft sich dabei auf die Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Die Covid-Impfung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Körper, verstoße gegen die Menschenwürde und in seinen Augen habe der Impfbefehl keinen dienstlichen Zweck. Sein Beschwerdeschreiben wurde von seinen Vorgesetzten zurückgewiesen.
Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung in die sogenannte Duldungspflicht auf. Das bedeutet, dass Soldaten verpflichtet sind, die dort aufgelisteten Impfungen zu erhalten. Wer sich dem widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Im Juni 2024 wurde die Duldungspflicht für die Covid-19-Impfung durch den Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) aufgehoben.
Der Offizier wurde daraufhin vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann die Impfung. Im März 2022 reichte er wieder einen Beschwerdebericht ein, diesmal mit fast 100 vollbeschriebenen Seiten. Auch dieser wird nicht akzeptiert. Der Oberleutnant muss eine Disziplinarbuße von 2.000 Euro zahlen.
„Er hat mit sich gerungen“
In diesem Video erklärt ein weiterer Verteidiger des Offiziers, der Rechtsanwalt Andreas Hohnel, warum sein Mandant die Spritze verweigerte und was dazu führte, dass der Offizier freigesprochen wurde:
Der beste Freund des Offiziers, Joel, der bei der Urteilsverkündigung am Dienstag dabei war, erklärt die Haltung seines Freundes gegenüber NIUS so: „Ich habe gemerkt: Es beschäftigt ihn. Er hat seine Beweggründe geprüft, auch mit Leuten wie mir, die eine andere Meinung haben als er. Er hat mit sich gerungen. Ein Hauptbeweggrund von ihm war: Es geht hier um einen Eingriff in meinen Körper, den ich von Gott bekommen habe und ich kenne die Nebenwirkungen und Risiken noch nicht.“
Vorbilder: Bonhoeffer und Stauffenberg
Im Gerichtssaal sagt der nun Freigesprochene, er möchte nicht wider sein Gewissen handeln – genau wie seine Vorbilder Dietrich Bonhoeffer und Claus Schenk Graf von Stauffenberg.
Im September 2023 wurde der Offizier zum ersten Mal wegen Befehlsverweigerung vor dem Amtsgericht Bad Kissing angeklagt. Ihm drohte eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Die Richterin sprach den damals 33-Jährigen frei mit der Begründung, dass die Impfpflicht zu dem Zeitpunkt des Befehls im Mai 2022 unverhältnismäßig gewesen sei. Doch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt legte gegen das Urteil Berufung ein. Daher kam es zu dem Verfahren vor dem Landgericht.
Jetzt stellte die Richterin fest, dass der Angeklagte kein Unrechtsbewusstsein hatte und ihn daher keine Schuld trifft. Die Befehlsverweigerung war zwar objektiv rechtswidrig, aber der Offizier handelte ohne Schuld. Auf ihn trifft der Unverbindlichkeitsgrund: Die Corona-Impfpflicht war für ihn rechtlich nicht bindend, weil sie sonst sein Grundrecht auf Gewissensfreiheit verletzen würde. Im Fall einer Verurteilung hätte die Staatsanwaltschaft 90 Tagessätze à 60 Euro gefordert.
„Blinder Gehorsam“ vs. „gewissensgeleiteter Gehorsam“
In den Plädoyers der Verteidiger wurde immer wieder der Unterschied zwischen dem „gewissensgeleiteten Gehorsam“ und dem „blinden Gehorsam“ betont. Letzterer wurde 1956 abgeschafft und durch das Konzept der „Inneren Führung“, auch als „gewissensgeleiteter Gehorsam“ bezeichnet, ersetzt. Anwalt Andreas Hohnel erklärt in diesem Video den Unterschied:
Trotzdem: Disziplinarverfahren der Bundeswehr
Was dem vorerst freigesprochenen Offizier jedoch nicht erspart bleibt: ein Disziplinarverfahren der Bundeswehr. Er wurde bereits vom Dienst suspendiert, seit Juni 2023 darf er keine Uniform mehr tragen und erhält nur noch 50 Prozent seiner Bezüge. Ihm droht der komplette Ausschluss aus der Bundeswehr – was bedeuten könnte, dass er seine Ausbildungskosten zur Gänze zurückzahlen muss.
Doch jetzt freut sich der Soldat über das Urteil des Landgerichts. „Ich bin enorm erleichtert. Vier Jahre Druck, viele Enttäuschungen und eine immense Ungewissheit, das geht nicht spurlos an einem vorbei. Ich bin dem Gericht zutiefst dankbar, dass meine Gewissensentscheidung in solch adäquater Form endlich gewürdigt wurde. Das gibt Hoffnung! Das Gewissen zu schützen, ehrt die uns gottgegebene Menschenwürde und den diesbezüglichen Artikel I unseres Grundgesetzes“, sagt er gegenüber NIUS. Gegenüber der Bundeswehr ist er nicht verbittert. Sein Freund Joel betont, dass der Soldat immer für die Werte des deutschen Militärs eingetreten ist.
Seine Familie und Freunde haben den Offizier durch die schwere Zeit hindurchgetragen, sagt er – und Gott.
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