So bewirbt die SPD das geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt”
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Nach der Berichterstattung über den Skandal um Christian Ulmen und seine Ex-Frau Collien Fernandes werden Forderungen nach einem konsequenteren rechtlichen Vorgehen gegen sogenannte „sexualisierte Gewalt“ im Netz, etwa durch Deepfakes, laut. Besonders die SPD, die entscheidende politische Schlüsselpositionen besetzt, drängt auf strengere Maßnahmen. So erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Samstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz muss Lücken im Strafgesetz schließen. Wer Menschen im Netz jagt, bedroht oder entwürdigt, greift ihre Würde genauso an wie auf offener Straße. Dagegen muss der Staat konsequent, entschlossen und mit strafrechtlichen Konsequenzen reagieren.“
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NIUS fasst die wichtigsten Positionen der Sozialdemokraten zusammen:
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD):
In einem Instagram-Video erklärt die Ministerin: „Aktuell wird sehr viel über digitale Gewalt gesprochen – digitale Gewalt gegen Frauen. Das ist gut, dass wir darüber diskutieren. Es ist eine Diskussion, die die gesamte Gesellschaft betrifft. Nicht nur die Frauen, auch die Männer müssen mitdiskutieren. Das Thema ist ungeheuer wichtig, und deshalb haben wir sehr früh hier im Ministerium angefangen, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Der ist jetzt fertig und auf der Zielgeraden. Und wir wollen künftig bei pornografischen Deepfakes das Herstellen und das Verbreiten unter Strafe stellen; insgesamt die Strafbarkeit von Deepfakes regeln. Wir wollen auch ermöglichen, dass sich Betroffene leichter vor Gericht wehren können, schneller zu ihrem Recht kommen, damit diese Erniedrigung, Demütigung, die eben passiert, nicht weiter im Netz verbreitet werden kann.“
Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD):
Bei der Veranstaltung „Frauen 100“ sprach Vizekanzler Lars Klingbeil zum Fall Fernandes. Er selbst gehöre zu denen, „die sich als Männer früh geäußert haben bei dem Thema, weil mir das auch ein Anliegen ist“, so Klingbeil. Er bewundere Fernandes Mut – dieser verdiene Respekt.
„Wir sind jetzt in der Pflicht, als Politiker, als Politik. Die Justizministerin macht das gerade sehr schnell: Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, dass wir ein digitales Gewaltschutzgesetz haben. Das, was ich jetzt auch gelernt habe in den letzten Tagen über die Frage: Wie sind eigentlich Opfer geschützt? Was kann eigentlich heute alles im Internet gemacht werden, ohne dass es strafrechtlich relevant ist? Das ist sehr beschleunigt worden jetzt, und es ist auch an die Öffentlichkeit gekommen über das mutige Handeln von Collien Fernandes“, so der Vizekanzler. „Das muss jetzt aber auch eine politische Konsequenz haben – deswegen sehr schnell dieses Gesetz.“
Rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag Carmen Wegge:
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sprach sich Wegge für das Gesetz gegen „digitale Gewalt“ aus – sie sieht derzeit „Strafbarkeitslücken im deutschen Recht“.
Das geplante Gesetz sei nicht neu: „Wir hatten tatsächlich schon in der letzten Legislatur einen ersten Entwurf zum digitalen Gewaltschutzgesetz, den wir diskutiert haben. Und dann kam der Bruch der Ampel und das hatte zur Folge, dass wir neu anfangen mussten in dieser Legislatur. Und vor allem haben wir uns dafür entschieden, nicht nur den zivilrechtlichen Teil zu regeln, sondern eben auch den strafrechtlichen Teil. Nicht nur im Bereich Deepfakes haben wir Strafbarkeitslücken, sondern zum Beispiel auch im Bereich Voyeurismus, Stalking, Nachstellung. Überall da müssen wir nachschärfen, und deswegen wird es ein sehr großer Gesetzentwurf, und deswegen hat das jetzt zwei, drei Monate gedauert.“
„Das heißt, das Erstellen von Deepfakes, die insbesondere sexualisierte Inhalte haben, soll unter Strafe gestellt werden, aber auch das Verbreiten. Da haben wir zum Beispiel Strafbarkeitslücken“, so Wegge weiter.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag Carmen Wegge
Da die Ersteller der „Deepfakes“ oftmals anonym bleiben, fordert Wegge ein härteres Durchgreifen bei der Speicherung von Internetnutzerdaten: „Zum einen werden wir die IP-Adressen-Speicherung jetzt auch zeitnah einführen in Deutschland. Das bedeutet, dass IP-Adressen länger gespeichert werden und deswegen auch länger durch die Sicherheitsbehörden herausgefunden werden kann, wer sich denn hinter diesem Account befindet.“
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