Neue Studie des steuerfinanzierten DeZIM-Instituts: Wie Ferda Ataman das Antidiskriminierungsgesetz ausweiten will
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Björn HarmsSeit Jahren kämpft Ferda Ataman für die Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes. Das staatlich finanzierte DeZIM-Institut – in diesem Jahr fließen fast zehn Millionen Euro aus dem Ministerium von Karin Prien (CDU) an die linken Wissenschaftsaktivisten – lieferte ihr nun die passende Studie.
Diskriminierung in Deutschland ist Alltag. So jedenfalls sehen es die Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut), die am Dienstag eine Studie vorstellten, die von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman in Auftrag gegeben worden war.
Institut mit pro-migrationspolitischer Agenda
Der Auftragnehmer war nicht zufällig gewählt: Das 2017 gegründete DeZIM-Institut ist mittlerweile die führende Anlaufstelle der Migrationsforschung in Deutschland – und gleichzeitig Kaderschmiede linker Wissenschaftsaktivisten, die sich unter dem Dach des Postkolonialismus und der „Critical Race Theory“ sammeln. Chefin des Instituts ist die 54-jährige Naika Foroutan, die im Freitag den Kommunismus als „Utopie, der es sich lohnt, weiter nachzugehen“ bezeichnete. Dazu belehrte sie im Focus die Deutschen, dass dieses Land „per se niemandem gehöre“.
Das Thema Migration ist im Kontext der Studien des Instituts stets positiv besetzt. Es gibt beim DeZIM-Institut keine Untersuchungen über die negativen Auswirkungen der Migration, etwa im Bereich der Kriminalität. Die Aufnahmegesellschaft in Deutschland wird hingegen stets als rückständig und diskriminierend beschrieben.
In den vergangenen zehn Jahren flossen aus dem Bundesfamilienministerium rund 91,4 Millionen Euro an das DeZIM-Institut. Wie NIUS exklusiv aus dem Bundesfamilienministerium erfuhr, laufen die institutionellen und projektbezogenen Fördermittel auch in diesem Jahr weiter. Die Summe aus der Behörde von Karin Prien (CDU) beträgt fast zehn Millionen Euro.

Studie basiert auf subjektiven Diskriminierungserfahrungen
Der am Dienstag vorgestellte Bericht, für den vom 9. Mai 2022 bis zum 31. Januar 2023 Befragungen durchgeführt wurden, basiert auf „subjektiven Diskriminierungserfahrungen“, wie es im Vorwort heißt. So soll die „Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt“ gerückt werden. Das Problem dabei: Diskriminierung wird von Person zu Person unterschiedlich definiert, es geht also um eine gefühlte Benachteiligung.
Da niemand genau sagen kann, wann eine Diskriminierung beginnt und wann nicht, können auch keine allgemeingültigen Ableitungen aus der Studie getroffen werden. Selbst die Autoren des Papiers geben zu: „Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass Befragte eigene Diskriminierungserfahrungen sowohl über- als auch unterschätzen.“ Die Wissenschaftler schlussfolgern daraus jedoch nicht, dass ein Befragter eine für andere Personen harmlose Situation als diskriminierend empfinden könnte, sondern dass die tatsächliche Zahl noch höher liegt: „Eine indirekte Diskriminierung wird durch subjektive Angaben weniger gut erfasst.“
Laut der Auswertung haben 13,1 Prozent der Befragten in den letzten zwölf Monaten in mindestens einem Lebensbereich Diskriminierungserfahrungen gemacht. Auffällig sind hierbei vor allem die altersbedingten Unterschiede: Je älter die Personen, desto niedriger die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich diskriminiert gefühlt haben. Am häufigsten fühlten sich junge Menschen unter 29 Jahren diskriminiert. Für die Autoren ist das „zunächst überraschend“. Als Grund sehen sie hierfür jedoch nicht die übertriebene Sensibilisierung junger Menschen für eine gefühlte Diskriminierung. Vielmehr würden „ältere Personen ihre Erfahrungen seltener begrifflich als Diskriminierung einordnen und sie daher seltener in einer Befragung wie dem SOEP als Diskriminierung angeben“.

Naika Foroutan, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), spricht bei einem Vernetzungstreffen von Politikern.
Die Forscher zeigen sich überrascht
Gleichzeitig stellt die Studie eine „hohe Diskriminierungswahrscheinlichkeit von Frauen jüngeren Alters“ fest. Die Zahlen ließen sich dadurch erklären, dass „Frauen in diesen Altersgruppen häufiger familiäre Verantwortung tragen oder ihnen zugeschrieben wird, dass sie schwanger werden könnten, und sie in der Folge etwa bei beruflicher Verantwortung und Entgelt benachteiligt werden“, berichten die Studienautoren. Ebenfalls erstaunt sind die DeZIM-Wissenschaftler darüber, dass „insbesondere muslimische Männer ein hohes Risiko haben, Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit der Polizei zu machen“.
Doch neue Erkenntnisse liefert die Untersuchung nicht. Sie reiht sich in vergangene Publikationen ein, die jedoch allesamt nicht im luftleeren Raum veröffentlicht werden. Wie immer geht es darum, mit den Studien konkrete politische Maßnahmen zu legitimieren, die daraus folgen sollen. Im Falle der Diskriminierungsstudie vom Dienstag geht es um eine Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das in Deutschland 2006 in Kraft trat. Eine solche Novellierung des AGG fordert die „zivilgesellschaftliche“ Szene bereits seit Jahren. Die Ampel-Koalition hatte eine Reform 2021 auch versprochen – aber nicht mehr umgesetzt.
Verantwortlich für die AGG-Reform war damals niemand Geringeres als Ferda Ataman – die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, die 2023 ein Grundlagenpapier dazu vorgelegt hatte und nun das DeZIM-Institut mit einer Studie zum Thema beauftragte. Plant sie also einen neuen Anlauf, um in der CDU-geführten Regierung auf eine Reform zu drängen?
Das Netzwerk der Ferda Ataman
Ataman war jahrelang als Vorstandsvorsitzende und Sprecherin der „neuen deutschen organisationen“ tätig, die ebenfalls aus dem Bundesfamilienministerium finanziert werden. „Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in der EU“, beklagte die 46-Jährige in dieser Funktion. Dann wechselte sie 2022 in die Bürokratie des Bundes, wurde Beauftragte für Antidiskriminierung und kümmerte sich fortan selbst um das Vorhaben „AGG-Reform“.

Ataman war Sprecherin der „neuen deutschen Organisationen“ und wechselte dann in den Staatsdienst.
Zwar wurde sie mit dem Scheitern der Ampel-Koalition ausgebremst, doch ganz aufgeben will sie den Versuch, das AGG zu reformieren, offenbar nicht. Auch unter der Regierung von Friedrich Merz (CDU) ist sie weiterhin im Amt und so werden alle Hebel in Bewegung gesetzt. Wie viel Steuermittel aus ihrem Haus in die Studie flossen, beantwortete die Antidiskriminierungsstelle auf Anfrage von NIUS bislang nicht.
Jene Form des Lobbyismus wird in der medialen Öffentlichkeit kaum hinterfragt. Man stelle sich vor, ein Rüstungskonzern plädiert für ein bestimmtes Rüstungsgesetz. Er entsendet kurzerhand seinen Vorstandsvorsitzenden in eine staatliche Stelle, wo dieser als „unabhängiger Beauftragter“ ein Eckpunktepapier für jenes Rüstungsgesetz entwirft, während auch sein Nachfolger beim Rüstungskonzern weiter Druck macht, dass das Gesetz auch wirklich durchgesetzt wird. Die „neuen deutschen organisationen“ taten genau das und hatten eine Vertreterin in eine staatliche Position gehievt, damit diese nun die Vorhaben der linken Migrantenorganisationen umsetzen konnte.
Forderungen nach Diversity-Regeln und AGG-Ausweitung
Schon das Eckpunktepapier von Ataman beinhaltete zahlreiche Forderungen orwellscher Prägung: Demnach sollen Vielfaltstrainings für alle Verwaltungsangestellten in Deutschland verpflichtend werden. Jede Person muss an die linke Ideologie glauben: Nach der Reform des AGG sollen „alle Beschäftigten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu Diversity-Kompetenzen und antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen qualifiziert werden“, heißt es.
Bewerber für die Verwaltung werden unterdessen nach den Kategorien linker Identitätspolitik sortiert. In den Behörden soll eine „diskriminierungssensible und diversitätsorientierte Rekrutierung“ sichergestellt sein. Nicht mehr die Qualifikation spielt dann die wichtigste Rolle bei der Einstellung, sondern die Herkunft.
Im Vorwort der Studie des DeZIM-Instituts verkündet Ataman: „Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass wir Diskriminierung entschiedener begegnen müssen – politisch, rechtlich und gesamtgesellschaftlich.“ Dazu gehöre auch „ein besserer Schutz vor Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“.
Im Koalitionsvertrag wird eine AGG-Reform versprochen
Auch die Studienautoren führen diesen Tenor fort. Die „Schutzgründe des AGG“ müssten „erweitert“ werden, fordern die Wissenschaftler. „In den Auswertungen wurde deutlich, dass Personen mit niedrigem Einkommen, Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Personen mit Fürsorgeverantwortung jeweils mit einer signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungserfahrungen berichten. Damit auch diese Menschen im Falle von Diskriminierung rechtlich geschützt sind, ist eine Erweiterung der Schutzgründe in § 1 AGG um den sozialen Status, Staatsangehörigkeit und familiäre Fürsorgeverantwortung zu empfehlen.“
Diese „Angleichung des Schutzniveaus“ müsse auch „bei der Wohnungs- und Haussuche“ gelten. Dazu soll die „Ausweitung des AGG-Anwendungsbereichs“ auch „staatliches Handeln“ umfassen. Es brauche Landesantidiskriminierungsgesetze in allen Bundesländern und konkrete Diskriminierungsverbote in Landespolizeigesetzen. Zusätzlich sollten „geschlechtsneutrale Angaben“ für „trans*, inter* und nicht-binäre* Personen“ ermöglicht und „Mitarbeitende für das Thema ‚Geschlechtliche Vielfalt‘ sensibilisiert werden“.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine „AGG-Reform“ jedenfalls versprochen. „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung“, heißt es dort. „Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.“ Konkrete Schritte wurden bislang jedoch nicht eingeleitet – ganz zum Ärger von Ferda Ataman und dem DeZIM-Institut.
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