Böhmermann will mit Hitler punkten: Der ZDF-Clown hat nichts mehr zu sagen
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Mit dem Komiker Jan Böhmermann ist es vorbei. Dem Klassenclown des Zweiten Deutschen Fernsehens schwimmen die Felle davon. Er mag noch eine Weile als Giftnickel der Woken sein Unwesen treiben. Ihm mögen noch eine gewisse Zeit die Zwangsbeitragsgelder zufließen. Doch unlustiger war er nie, stärker in Bedrängnis auch nicht.
Jüngst bestritt er den Großteil seiner ZDF-Sendung mit einem bizarren Anliegen. Er wollte darlegen, warum die Unschuldsvermutung nur vor Gericht und nur für den Staat gelte. Privat dürfe munter Schuld vermutet werden, auch und gerade im Fall Fernandes, und zwar zum Nachteil des Ex-Ehemanns Ulmen. Böhmermanns verquere Volkshochschule mitsamt Adolf-Hitler-Vergleich zeigt: Böhmermann ist und war nur ein medialer Scharfrichter im Gewand des Possenreißers. Dieses Kleid fiel endgültig.
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Attacke auf die Unschuldsvermutung
Auffällig ist es schon: Die Unschuldsvermutung ist das neue Feindbild der Linken. Erst war es so bei der ebenso unlustigen ARD-Darstellerin Carolin Kebekus, nun ist es so bei Jan Böhmermann. Wenn aus linker Sicht schützenswerte Opfer nicht von allen als Opfer anerkannt werden, ist das Geschrei groß.
Natürlich würden weder Böhmermann noch Kebekus die Unschuldsvermutung in Frage stellen, gälte es etwa, die Unschuld migrantischer Tatverdächtiger bis zum letzten Richterspruch zu verteidigen. Im Fall Fernandes ist es anders. Hier muss Zweifel gesät werden an der Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung lässt nämlich die Vorwürfe des digitalen Missbrauchs als das erscheinen, was sie sind: Vorwürfe.
Eine juristische Schlappe droht
Böhmermann steht unter Druck, Böhmermann steht in Bedrängnis. Je weiter sich die Gesellschaft von linken Erzählungen emanzipiert, desto verbissener wird Böhmermann zum linken Kulturkrieger. Gerade hat das Oberlandesgericht München zu erkennen gegeben: Böhmermann und dem ZDF drohen eine saftige juristische Niederlage.
Das Oberlandesgericht, berichtet die Welt, hält Böhmermann eine „bestenfalls schlampige Recherche“ vor. Gemeint ist Böhmermanns ehrabschneidender Ehrgeiz, dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, eine korrumpierende Russland-Nähe anzudichten. Am 19. Mai soll das Urteil erfolgen, vermutlich zum Nachteil Böhmermanns.
Diese geldgeilen Advokaten aber auch ...
Ehrabschneidend ist das passende Stichwort. Besessen zeigte sich Böhmermann nun von der klischeehaften Vorstellung, Anwälte seien geldgeile Advokaten, die, pardon, jedes „Arschloch“ vertreten. Ein kleinwüchsiger Schauspieler stellt einen solchen Juristen dar, der für jede Menge Euro allzeit zu krähen weiß: Unschuldsvermutung, Unschuldsvermutung!
Jan Böhmermann diffamiert Juristen. Jan Böhmermann denunziert den Rechtsstaat. Das tragende Prinzip der Unschuldsvermutung ist ihm ein Instrument des Täterschutzes – wenn es denn die richtigen Täter sind.
Für Böhmermann steht im Fall Ulmen offenbar fest: Wer Unschuldsvermutung sagt, führe Finsteres im Schilde. Der betreibe letztlich Täterschutz oder zumindest Eigen-PR. Und der komme damit womöglich durch, weil er sich teure und geldgeile Anwälte leisten könne. Auch ein Adolf Hitler hätte sich gerne auf die Unschuldsvermutung berufen, weiß Böhmermann.
Es ist bodenlos, es ist verzweifelt, es ist panisch: Böhmermann nimmt Hitler als Kronzeugen, um gegen eine strikte Unschuldsvermutung zu wettern. Wer die Hitler-Karte zieht, hat nichts mehr zu sagen – und hoffentlich bald nichts mehr zu melden.
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Alexander Kissler
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