Wie die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ galt – und nun nicht mehr zu verbieten ist
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Am 2. Mai 2025 fuhr ich entlang der deutsch-französischen Grenze, um Baguette im Elsass und Maultaschen in der Südpfalz zu kaufen. Parallel vollzog Nancy Faeser, die scheidende SPD-Innenministerin, ihre letzte Amtshandlung und setzte sich gewissermaßen ein antifaschistisches Denkmal: Das ihr untergestellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Faeser verkündete die frohe Nachricht. Genau diese Einschätzung hat nun das Verwaltungsgericht in Köln gekippt.
Doch es lohnt ein Blick zurück: Nachdem Faeser am 2. Mai vor die Presse trat, war das Medienecho riesig. Die Bundesrepublik wäre nicht die Bundesrepublik, wenn diese Einschätzung nicht von publizistischem Applaus begleitet worden wäre: „Herzlichen Glückwunsch, der Preis dafür muss lauten: Verbotsverfahren!“, schrieb die taz. Der Volksverpetzer hingegen frohlockte: „Es geht also doch!“ Es bestünden keine Zweifel mehr, „dass die Partei insgesamt rechtsextrem ist“. Wenig später berichtete der Spiegel über das 1.100-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes, auf welchem die Einschätzung fußte – und zitierte daraus ebenso fleißig wie selektiv.
Elf Tage später, am 13. Mai, veröffentlichte erst der Cicero, dann NIUS, dann die Junge Freiheit das Gutachten. Dazu sei angemerkt: Medien, die das Gutachten in voller Länge veröffentlichten, mussten sich dabei Fragen stellen: ob dies keine Straftat, kein Geheimnisverrat sei. Ob dies nicht mit Redaktionsrazzien und strafrechtlicher Verfolgung einhergehen könnte. Das Selbstverständlichste zu tun – ein Gutachten, über das alle reden, öffentlich zu machen – wurde plötzlich zu einem Wagnis.
Das zeigt allein das schon, wie verschoben die Standards sind: Wir reden über eine Partei, die im Mai 2025 von mehr als zehn Millionen Menschen hierzulande gewählt würde, eine Partei, die in den ostdeutschen Bundesländern zum Teil mehr als 40 Prozent der Wähler überzeugt – und dominiert. Die Innenministerin Faeser hatte indes verkündet: „Die neue Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig: Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen.“ Allein dieses Urteil zeugt von Hochmut; und dass ein ebensolches Gutachten eine riesige Wählerschaft in Misskredit bringt, sollte gerade Verfassungsschützern zu denken geben.
Beweislast: Messermänner und Höcke-Taler
Das Gutachten war dann gleich aus mehreren Gründen grotesk. Darin wurde der Slogan „Alice für Deutschland“ – eine ironische Anspielung auf Alice Weidel nach der Verurteilung von Björn Höcke für „Alles für Deutschland“ – als NS-Verharmlosung gewertet. Der Sänger Björn Banane tauchte darin auf. Bill Gates galt als „jüdisch gelesene“ Chiffre für Antisemitismus, „Messermänner“ und „Messermigration“ wurden als Verletzung der Menschenwürde gewertet – und Memes (wie „NEIN zur Messermigration“ oder schwarze Männer, die weißen hinterherlaufen) als pauschalisierend kritisiert. Höcke-Taler für 74,95 Euro waren Beleg für die Nähe zu Rechtsextremen. „Windmühlen der Schande“? Waren vergleichbar mit Höckes „Denkmal der Schande“. Das Gutachten wirkte, als hätte man eine Sammlung von Memes und Zitaten zusammengetragen, um sich ein künstliches Frankenstein-Monster zu basteln. Trotz – oder gerade wegen – des Gutachtens stieg die AfD in der Wählergunst: erst auf 22 Prozent im Bund, dann auf 25, schließlich auf 26 Prozent. Die Dämonisierung machte sie stärker.

Trotz Dämonisierung immer beliebter: Die AfD steht inzwischen bei 25 Prozent in Umfragen.
Was auch stärker wurde, war der Eifer, mit der Medien und politische Mitbewerber versuchten, die AfD zu verteufeln. USA-Reisen, Remigrations-Vorträge, Anstellungsverhältnisse und Vorwürfe der Russlandnähe: Jeder Vorwand war gern gesehener Grund für die Publizistik, in den eingeübten Chor einzusteigen und die AfD immer weiter zu bekämpfen. Das Verfassungsschutzgutachten wurde dabei – so behördengläubig gerierten sich deutsche Journalisten – zum Evangelium und Mantra von Madsack-Medien, die angeblich belegten, dass die Partei bekämpft werden müsse. Die AfD war der Bösewicht schlechthin, so böse, wie nicht einmal Bösewichte sein können. Und der Verfassungsschutz wurde nur selten hinterfragt.
Die Folgemonate nutzten Linksmedien, um die Debatte über ein Verbot voranzutreiben. Ohnehin wurde das AfD-Verbot zu einer Art Sehnsucht des linken Milieus, das scheinbar glaubt, dass sich Probleme in Luft auflösen und rechtskonservative Wähler verschwinden, wenn die zweitstärkste Partei aufhört zu existieren. Der AfD wurde natürlich erneut der Zugang zu Ausschüssen verweigert, Gelder für die Jugendstiftung zurückgehalten, ein viel zu kleiner Fraktionssaal zugewiesen. Im August stufte dann auch das Land Brandenburg die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – mit einem ebenso fragwürdigen Gutachten, das Zitate sammelt und Kontaktschuld konstruiert. Dieses Mal kam NIUS dem Innenminister zuvor und veröffentlichte das Dokument vorab.
Der Inlandsgeheimdienst als Gutachter, der ein Oppositionsverbot in Behördendeutsch vorbereitet; der Krieg will, allerdings ohne Panzer, dafür mit sehr vielen Seiten Papier.
Gekommen, um zu bleiben
Im Oktober 2025 wurde Sinan Selen neuer Verfassungsschutz-Chef, der erste Inlandsgeheimdienst-Chef mit Migrationshintergrund. Selen galt als Anti-Terror-Experte, der den Dienst gegen hybride Bedrohungen rüsten wollte, entpuppte sich schnell als ebenso fanatischer Anti-Rechts-Kämpfer wie sein Vorgänger Thomas Haldenwang. Das Gutachten aus dem Mai geht maßgeblich auf Selen zurück. Der 53-Jährige, der in Istanbul geboren wurde, warnte dann auch gleich mehrfach vor rechtsextremen Tendenzen, insbesondere innerhalb der AfD-Jugend. Im November begleiteten teils gewalttätige Antifa-Proteste die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in Gießen.
Nun sind wir hier, im Superwahljahr 2026, die AfD steht in Umfragen nach wie vor bei 25 Prozent. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg steht man vor Rekordergebnissen; in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hat man reale Chancen auf Regierungsmacht. Die AfD ist, so sehr es manch einen schmerzen mag, aus dem politischen System Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Trotz eines Vetternwirtschaftsskandals, der die Glaubwürdigkeit der Partei als Anti-Establishment-Kraft beschädigt, wenden sich Wähler nicht ab. Und nun, am 26. Februar, urteilte das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst nicht stehenbleiben dürfe.
Das Urteil ist keine losgelöste Begründung im Eilverfahren, sondern von substanzieller Natur: Die Belege reichten schlicht nicht aus, so das Gericht, um die AfD als rechtsextremistisch einzustufen – selbst wenn es in der Partei Stimmen und Strömungen gebe, die rechtsextremistisch seien. Ralf Höcker, der die AfD als Anwalt vertrat, schrieb hellsichtig: „Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch.“

Trotz negativer Presse und Vetternwirtschaft scheint die AfD gefestigter denn je.
Das Urteil ist auch kein symbolisches, sondern dürfte Gewicht haben. Vor der jüngsten Begründung wird man auch im Hauptverfahren kaum noch zurückweichen können. Denn juristisch wurde hier festgestellt: Die Partei werde durch Bestrebungen Einzelner „nicht in einer Weise geprägt“, die den Rückschluss auf eine „verfassungsfeindliche Grundtendenz“ zulässt. Dies ist nicht nur ein Etappensieg für die AfD, sondern kommt auch einer Ohrfeige für Nancy Faeser und Ex-Verfassungsschutzchef Haldenwang gleich, die eine solche Einstufung regelrecht mit Eifer herbeigesehnt hatten.
Die Einschätzung des Kölner Gerichts lässt auch Leitmedien schlecht aussehen, die sich mitunter einen Überbietungswettbewerb lieferten, wer am häufigsten Politiker, Position und Parolen als „rechtsextrem“ labelte – und die im weisungsgebundenen Nachrichtendienst zu oft eine neutrale Instanz sahen; trotz methodischer und inhaltlicher Schlampereien, die offenkundig waren.
Wenn die ARD klingt wie NIUS
Apropos Medien: Am gestrigen Abend kommentierte Iris Sayram für die ARD‑Tagesthemen (nicht dafür bekannt, ein AfD-freundliches Medium zu sein) das Urteil. Sayram sagte: „Wenn eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe hier nicht um die Partei AfD, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen.“ Dass die ARD inzwischen zu diesem Schluss kommt, erscheint zumindest bemerkenswert.
Heute gilt es festzuhalten: Auf ein stümperhaftes Gutachten folgte die maximale Dämonisierung der AfD. Vielleicht war das Gutachten nie als Denkmal zu verstehen, sondern als Spiegel der eigenen Überheblichkeit, der zeigt, wie man sich moralisch erhebt, um das angeblich Böse zu bezwingen – und dabei unmerklich zu jenem totalitären Gebilde wird, das Demokratie als ritualisierte Ausgrenzung mit verinnerlichter Brandmauer-Logik begreift.
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Jan A. Karon
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