Causa Streeck: Geldknappheit verleitet zum Überschreiten roter Linien!
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Wer die Krankenversorgung für Alte infrage stellt, macht das Sterben bald zur Pflicht. Es ist das Ende jeder Solidargemeinschaft, wenn man sich nicht mehr sicher sein kann, von den eigenen Mitstreitern ausgerechnet dann im Stich gelassen zu werden, wenn man am wehrlosesten und bedürftigsten ist – als Alter und Kranker.
Vor über 23 Jahren forderte im Sommer 2003 der damalige JU-Vorsitzende Philipp Mißfelder Einschränkungen für ältere Mitbürger bei den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wörtlich sprach er davon, die Sozialsysteme seien nicht dafür zuständig, „dass jeder Senior fit für einen Rentner-Adventure-Urlaub“ sei. Und er halte nichts davon, „wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen. Früher sind die Leute schließlich auch auf Krücken gelaufen“. Mißfelder war fortan „der mit dem Hüftgelenk“, was seinem Bekanntheitsgrad als politisches Nachwuchstalent viel nutzte und bewies, dass das freche Aufstellen steiler Thesen ungemein bei der politischen Karriere hilft.

JU-Chef Mißfelder mit Angela Merkel im Jahr 2003
Gerade versucht sich der als CDU-Abgeordneter neu in den Bundestag eingezogene und zum Drogenbeauftragten der Bundesregierung ernannte Hendrik Streeck offensichtlich an einem ähnlichen Booster für seine Karriere, indem er die Medikation von Älteren und ihre Versorgung mit „teuren Medikamenten“ zur Debatte stellt. Nur weil neue Studien behaupteten, ihr Medikament könne die Sterblichkeit um 10 Prozent reduzieren, sei ein Einsatz nicht immer sinnvoll. „Wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich diese teuren Medikamente?“, so Streeck. Es gäbe einfach Phasen im Leben, „wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte“. Streeck begründete das Ganze explizit mit der Kostenfrage; auch bei seinem eigenen kranken Vater sei so viel Geld ausgegeben worden und „es hat nichts gebracht und er hat dort mehr ausgegeben als je in seinem ganzen Leben im Gesundheitswesen“.
Also Triage für Opa, denn er ist am Lebensabend für unser marodes Krankenkassenmodell schlicht zu teuer, um ihm wirklich nach allen Regeln der medizinischen Kunst noch ein paar schöne Jahre zu bereiten? Soll er doch auf Krücken laufen oder gleich sterben? Aber wozu hat er denn ein paar Jahrzehnte lang im kerngesunden Zustand hohe Beträge in ein Solidarsystem eingezahlt, das ihn am Lebensende wie eine Zumutung behandelt?

Streeck stellte teure Medikamente für alte Menschen bei „Welt TV“ infrage.
Zivilisatorischer Dammbruch
Der kostenintensive alte Mensch wirft nicht nur Finanzierungsfragen auf, der Vorstoß von Streeck zeigt gleich drei Dinge. Erstens: Die Frage der Generationengerechtigkeit in umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystemen wurde bereits vor über 23 Jahren schon einmal und auch nicht zum ersten und letzten Mal diskutiert. Zweitens: Es gibt immer noch keine vernünftige Lösung. Drittens: Damals wie heute verleitet die Geldknappheit zum Überschreiten roter Linien im Umgang mit den eigenen Mitmenschen.
Not macht erfinderisch, sagt das Sprichwort, sie macht aber auch zynisch und verleitet den Menschen dazu, seine Brüder und Schwestern nicht mehr als gottgewollte Kreaturen zu betrachten, die eine nicht verhandelbare Würde besitzen, sondern nur noch als Belastungen und Kostenfaktoren. Die Würde des Menschen ist aber nicht nur dann unantastbar (GG, Art. 1.1), wenn sie bezahlbar ist, sondern immer. Da steht auch nichts von einem Mindest- oder Höchstalter im deutschen Grundgesetz.
Bevor man sich als Politiker also in ethische Minenfelder stürzt, wie die Frage, ob Menschen im Alter noch denselben Anspruch wie die Jungen haben oder sich ihre medizinische Versorgung an der gesellschaftlichen Resterampe abholen dürfen, sollte man sicher sein, einen Standpunkt zu haben, den man argumentativ auch durchhalten kann.
Wer die Büchse der Pandora einmal aufmacht und ganz utilitaristisch nur noch danach fragt, ob ein Mensch noch einen messbaren Nutzen hat, muss diese Frage nicht nur beim Hüftgelenk und den Medikamenten und Therapien für 85- oder 100-Jährige beantworten, sondern auch im Detail definieren und begründen, schließlich steht bei einer medizinischen Behandlung unter Umständen nicht weniger als das Überleben eines Menschen auf dem Spiel. Soll diese Frage wirklich vom Wohlwollen der eigenen Mitmenschen abhängen und ihrer freundlichen Einsicht, dass man auch als „altes Eisen“ noch eine Existenzberechtigung in dieser Welt hat?

Not macht erfinderisch, sagt das Sprichwort, sie macht aber auch zynisch und verleitet den Menschen dazu, seine Brüder und Schwestern nicht mehr als gottgewollte Kreaturen zu betrachten.
Triage für Ungeimpfte
Wie einfach es so manchem Zeitgenossen locker über die Lippen ging, Menschen auf Krankenhausfluren verenden lassen zu wollen, nur weil sie sich weigerten, eine neuartige und riskante Spritze in ihren Oberarm rammen zu lassen, hatte uns vor gar nicht so langer Zeit doch die Corona-Zeit bereits unschön bewiesen. Triage für Ungeimpfte und die Verweigerung von Atemgeräten für diese „Unbelehrbaren“, „Gefährder“ und „Schwurbler“? Damals musste man gar nicht erst 85 oder 100 Jahre alt sein, um nach Ansicht von leider gar nicht so wenigen seinen Anspruch auf medizinische Notfallversorgung verwirkt zu haben, es reichte schon der Status als Ungeimpfter.
Niemand zweifelt ja an der Analyse der Faktenlage, dass das deutsche Krankenkassensystem ineffizient und teuer ist, die Deutschen im internationalen Vergleich zu oft zum Arzt gehen, dass zu viele Menschen medizinisch versorgt werden müssen und zu wenige einzahlen, dass der Verwaltungsapparat von Krankenkassen eine Vollkatastrophe ist oder dass Medikamente zu teuer sind. Die Antwort auf diese Probleme kann aber nicht sein, dass wir jetzt diskutieren, ob man die Alten einfach unbehandelt wegsterben lässt, um Geld für die anderen zu haben.
Wieso eigentlich die Alten?
Stellen wir doch stattdessen einmal rein rhetorisch die ketzerische Frage: Wieso ausgerechnet die Alten? Warum haben ausgerechnet die 85-Jährigen oder die 100-Jährigen ein Rechtfertigungsproblem – Menschen, die vielleicht Zeit ihres Lebens gesund gelebt haben, brav ihre Beiträge einbezahlt haben, das System also möglicherweise kaum etwas gekostet haben, die aber am Lebensabend nun versorgt und behandelt werden müssen?
Wer diesen ethischen Sumpf einmal betritt, muss auch andere „böse“ Fragen beantworten können: Ist der junge Drogenkonsument, der mutwillig seine Gesundheit riskiert, wirklich mehr wert als der kranke Alte? Was ist mit Alkoholikern, Rauchern und Extremsportlern? Müssen wir wirklich den Lungenkrebs des Kettenrauchers, den Schädelbasisbruch des Bergsteigers oder die Ersatzleber des Alkoholkranken bezahlen? Ist der Autobahnraser etwa wichtiger als die rüstige Seniorin, die ein Hüftgelenk braucht, damit sie nicht zum (teuren) Pflegefall wird? Und wer wird darüber entscheiden? Welche staatliche Instanz soll darüber richten, wer bereits zu alt, zu krank, zu nutzlos oder auch nur zu störrisch ist und deswegen eine OP, eine Therapie oder ein Medikament nicht mehr bekommt?
Triage für politisch Unwillkommene?
Im Juni 2025 stellte die grüne Lokalpolitikerin Julia Probst auf X die Frage zur Abstimmung, ob man die Organe eines Familienmitgliedes zur Spende freigeben würde, wenn man wüsste, der Empfänger wäre ein AfD-Mitglied. Über 3.800 Menschen gaben Antwort und ein Viertel sagte „Nein“. Triage also auch bei falscher politischer Gesinnung? Und wir haben noch nicht über Schwerverbrecher und Mörder gesprochen.
Bereits heute müssen sich beispielsweise Eltern, die in der Schwangerschaft ein behindertes Kind erwarten und nicht abtreiben wollen gegenüber medizinischem Personal, aber nicht selten auch gegenüber Mitmenschen rechtfertigen, warum sie so ein Kind überhaupt bekommen. Das müsse doch heutzutage nicht mehr sein und was das alles lebenslang kostet! Krankenkassen versuchen regelmäßig, Menschen mit Behinderungen aus Behandlungen oder gleich ganz aus der Versicherung zu drängen. Ist Triage wegen Behinderung ein guter Grund, schließlich war es doch durch Abtreibung vermeidbar? Hatten die Nationalsozialisten mit ihren Euthanasieprogrammen für körperlich behinderte und psychisch kranke Menschen etwa recht?
Nicht zuletzt: Müssen wir Mördern und Vergewaltigern wirklich bis an ihr Lebensende dieselbe medizinische Versorgung zukommen lassen wie ihren Opfern? Wer hier auch nur zuckt, steht bereits mit einem Bein auf dem Feld mit dem Aufdruck „Todesstrafe“.
Es gleicht einem zivilisatorischen Dammbruch, wenn man sich erst einmal auf den Sumpf einer Argumentationslinie einlässt, die menschenwürdige Behandlung von Menschen an wechselnde Kriterien, Fähigkeiten, Lebensstile, konformes Verhalten oder gar politische Gesinnung einer Person zu knüpfen. Es ist das Ende jeder Solidargemeinschaft, nicht nur jener der Krankenkassenmitglieder, wenn man sich nicht mehr sicher sein kann, von den eigenen Mitstreitern ausgerechnet dann im Stich gelassen zu werden, wenn man am wehrlosesten und bedürftigsten ist – als Alter und Kranker.
Tod statt Therapie
Aber wir können die Geschichte überforderter Krankenkassensysteme und ihrer Sanierung auf Kosten von Schwerkranken auch anders erzählen, nämlich am Beispiel Kanadas. Sicher kann auch Herr Streeck hier noch ganz viel lernen. Dieses vermeintlich so fortschrittlich-moderne Land, das der langjährige, linksliberale Premierminister Justin Trudeau ganz auf Achtsamkeit und Diversity getrimmt hat, genau dieses Land hat in den vergangenen neun Jahren die Sterbehilfe für Alte und Schwerkranke zum neuen Erfolgsmodell für das finanzielle Wohlergehen der Krankenkassen gemacht.
Im Jahr 2016 legalisierte Kanada die ärztlich assistierte Sterbehilfe, aber auch die aktive Sterbehilfe durch Ärzte und Krankenhausmitarbeiter (MAiD – Medical Assistance in Dying). Was rhetorisch als Ausnahmeangebot für Schwerkranke und nur für einwilligungsfähige Erwachsene begründet wurde, die „unerträgliches Leid“ erdulden und deren natürlicher Tod absehbar ist, wie etwa bei Krebs im Endstadium, wurde 2021 auf weitere Personengruppen ausgeweitet.
In der neuen Kategorie tötet man jetzt auch Menschen mit schweren oder unheilbaren Krankheiten oder auch Menschen mit Behinderungen, deren Tod gar nicht bevorsteht, die aber körperlich oder auch nur psychisch darunter leiden. Gerade diskutiert man zudem, ob man die Sterbehilfe auch auf Minderjährige, also Kinder und Jugendliche, und rein psychisch Kranke ausweiten kann, aber auch auf nicht einwilligungsfähige Menschen.
Innerhalb von nur fünf Jahren stieg daraufhin die Zahl der Euthanasie-Fälle in Kanada von 970 Fällen in 2016 auf 10.064 Fälle im Jahr 2021, insgesamt waren es bis 2021 ganze 31.664 Kanadier, die sich mit ärztlicher Hilfe das Leben nahmen. 2023 war die Zahl bereits auf 60.301 Fälle angewachsen, Tendenz steigend. In manchen Provinzen wie Québec sterben bereits sieben Prozent der Gesamtbevölkerung inzwischen nicht mehr eines natürlichen Todes, sondern durch Euthanasie, wie die kanadische Ärztin Ramona Coelho im Magazin Jungle World anhand der Ergebnisse ihrer Cambridge-Studie ausführlich darlegt.
Sterbehilfe für Long-Covid-Patienten und Kriegsveteranen
Was sich zunächst wie eine freie Willensentscheidung von lebensmüden Patienten anhört, ist nämlich nicht selten die Verweigerung und Verschleppung von Therapien und Behandlungen, sodass verzweifelte Patienten dann lieber den Tod wählen. Nicht nur Coelho, auch das Österreichische Institut Imabe berichtet von Fällen, in denen etwa Long-Covid-Patienten, Menschen mit Behinderung oder Kriegsveteranen die Option, sich selbst töten zu lassen, statt sich behandeln zu lassen, aktiv angeboten wurde, obwohl die Patienten selbst gar nicht danach gefragt hatten. In zahlreichen Krankenhäusern wird dies tatsächlich inzwischen von Beauftragten eigeninitiativ als Option an Patienten herangetragen, die nie den Wunsch geäußert hatten, sterben zu wollen.
Die Medien in Kanada berichteten beispielsweise von dem Fall der 50-jährigen Tracey Thompson, die wegen Long-Covid mit chronischer Erschöpfung und anderen schwerwiegenden Symptomen zu kämpfen hatte und deswegen arbeitsunfähig war. In der Begründung für ihren Antrag auf Euthanasie gab sie an, ihre Ersparnisse reichten nur noch für fünf Monate, sie wolle eigentlich nicht sterben, sehe jedoch keinen Ausweg aus ihrer Situation: „Es ist eine rein finanzielle Entscheidung, meine Optionen sind, langsam und schmerzvoll oder schnell zu sterben“.
Es ist, als rufe man einem Suizidgefährdeten am Brückenrand zu: „Nun spring doch!“
Coelho berichtet von ähnlich gelagerten Fällen, wie etwa von einem Mann mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung und psychischen Problemen, dem die Selbsttötung während einer psychiatrischen Untersuchung als Option nahegelegt wurde, „obwohl seine psychischen und Suchterkrankungen weitgehend unbehandelt blieben“. Sie berichtet auch von einem klar erkennbaren Armutsgefälle in der Statistik jener, die sich „freiwillig“ das Leben nehmen lassen, aber auch von mangelndem Zugang der Patienten zu Therapien und Behandlungen. Die Daten zeigten, dass 2023 weniger als die Hälfte der Patienten aus der Kategorie der nicht Sterbenskranken Zugang zu psychischer Gesundheitsversorgung, Beratung oder Unterstützungsangeboten hatte. Fast 30 Prozent dieser Fälle betrafen Menschen, die in Armut lebten. 6,7 Prozent hatten keine feste Wohnadresse, waren also Obdachlose. Töten statt behandeln ist eben billiger.
Einmal Töten für nur 2.327 Dollar
Was Streeck mit den 100-Jährigen begründet, die es faktisch kaum gibt, ist unter den Ökonomen in Kanada längst ein Rechenbeispiel für alle Altersklassen, die dem Krankenkassensystem auf der Tasche liegen. „Warum euthanasiert Kanada seine Armen?“, fragte der britische Spectator bereits im April 2022 in einem Beitrag.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU)
Dort rechnet der Politikwissenschaftler Yuan Yi Zhu von der Universität Oxford vor, wie ärmere Menschen die vollständig auf das staatliche Gesundheitssystem angewiesen seien, zum Kostenfaktor avancieren. Die Gesundheitsversorgung, insbesondere für chronisch Kranke ist teuer, Euthanasie hingegen koste den kanadischen Steuerzahler nur 2.327 Dollar pro Fall und ist für den Patienten kostenlos. Bereits im Oktober 2020 hatte das kanadische Parlament auf Anfrage eines Senators durch Ökonomen in einem Gutachten ausrechnen lassen, dass sich durch Euthanasie jährlich 149 Millionen kanadische Dollar in der Krankenversorgung einsparen ließen.
Die kanadische Regierung investiert Millionen, um Euthanasie überall verfügbar zu machen, während die Wartezeiten selbst für die medizinische Grundversorgung von Patienten ständig länger werden. Ein Schelm, wer Methode darin erkennt. Die ehemalige, kanadische Ministerin für Behinderteninklusion, Carla Qualtrough, selbst Rollstuhlfahrerin, hielt in einer Anhörung des kanadischen House of Commons dann auch die Tatsache fest, dass es in einigen Regionen Kanadas einfacher sei, Zugang zu Euthanasie zu erlangen als zu einem Rollstuhl für Menschen mit Behinderungen.
Ja, sollen sie doch mit Krücken laufen, nicht wahr, das ging doch früher auch?
Der Grat ist schmal zwischen der Forderung nach Einschränkung medizinischer Versorgung nach Kostenfaktoren und der Nötigung von Patienten zum sozialverträglichen Frühableben. Wo Kranke zu teuer erscheinen, wird das Sterben bald zur Pflicht.
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