AfD nicht „gesichert rechtsextrem“: Warum der unbekannte Verfassungsschutzchef Herr Selen jetzt im Feuer der Kritik steht
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Felix PerrefortEin Gerichtsbeschluss bringt den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, in Bedrängnis. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und öffentlich so bezeichnen darf. Doch was folgt daraus?
Für die Führung des Verfassungsschutzes ist das eine schwere Niederlage, die auch in den großen Medien des Landes als solche aufgefasst wird. In einem viel beachteten Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Autor Jasper von Altenbockum, das „Bundesamt, in dessen Gefolge mehrere Landesämter die AfD entsprechend hochstuften, hat an Glaubwürdigkeit verloren“.
Faesers Werk und Selens Beitrag
Die Bild geht sogar noch weiter und erklärt, ein solcher Gerichtsbeschluss sei eigentlich ein „Rücktrittsgrund“ für den Behördenchef. Journalist Peter Tiede schreibt: „Das Gericht sagt klar: Wer eine Partei verbieten will – zu nichts anderem dient das Einstufungs-Gutachten –, muss mehr liefern, Interna haben. Die hat das Amt nicht geliefert – obwohl der Gerichtsvorgang inzwischen 20 Bände mit 7000 Seiten füllt.“
Spätestens, wenn auch das Hauptverfahren so wie nun das Eilverfahren entscheiden sollte – wovon auszugehen ist –, sei Sinan Selen nicht mehr tragbar: „Sollte das Kölner Gericht im Hauptverfahren bei seiner Einschätzung bleiben, ist Selen nicht mehr tragbar an der Spitze jener Behörde, die die Verfassung schützen und nicht politische Interessen verfolgen soll.“

Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen (parteilos)
„Faesers Vorgehen war ein Unding“, schreibt Tiede. „Schon die Umstände wiesen auf eine politisch motivierte Staatstat.“
Denn besonders der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ war brisant. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ließ sie am Freitag vor der Vereidigung der neuen Bundesregierung verkünden. Da Thomas Haldenwang (CDU) bereits aus dem Amt geschieden war, tat sie das gemeinsam mit dem damaligen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, der inzwischen selbst Präsident der Behörde ist. „Der ganze Akt“ sei eine „Amtsanmaßung“, bilanziert Bild.
Die Junge Freiheit schießt in dieselbe Richtung. Darin führt Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der in der Vergangenheit auch als Rechtsbeistand der AfD tätig war, aus: Selen „hätte ‚seiner‘ Innenministerin Faeser erklären müssen, dass es nicht seines Amtes sei, offenbar weite Teile der Mitarbeiterschaft seiner Behörde mit der Umdeutung alltäglicher Äußerungen auf ‚Facebook‘ zu beschäftigen, um – nur weil die Laune einer (…) Ministerin danach stand – ein aussichtsloses Verbot der politischen Opposition zu verfolgen, während Deutschland gleichzeitig in organisierter Kriminalität, linkem Terror etwa der ‚Vulkan-Gruppe‘ und islamistischen Bestrebungen regelrecht versinkt.“
Doch was folgt aus all dem? Muss Selen seinen Hut nehmen? NIUS sprach mit dem Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler.
„Beamtenrechtlich ist Selen geschützt“
NIUS: Der Bild-Journalist Peter Tiede argumentiert, wenn das Kölner Gericht seine Einschätzung im Hauptverfahren bestätigt, sei Sinan Selen an der Spitze des Verfassungsschutzes nicht mehr tragbar – einer Behörde, die die Verfassung schützen und nicht politische Interessen verfolgen soll.
Boehme-Neßler: Politisch ist diese Einschätzung nachvollziehbar. Der Innenminister kann einen politischen Beamten jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das geht sehr schnell – theoretisch von heute auf morgen. Dann wäre Selen nicht mehr Präsident des Verfassungsschutzes.

Prof. Volker Boehme-Neßler
NIUS: Das wäre also eine politische Entscheidung und keine zwingende rechtliche Konsequenz?
Boehme-Neßler: Genau. Beamtenrechtlich ist Selen geschützt. Ein Beamter muss Weisungen seines Vorgesetzten ausführen. Wenn er das tut, kann ihm daraus grundsätzlich kein Vorwurf gemacht werden.
Die Situation ist nur deshalb besonders, weil er politischer Beamter ist. In dieser Funktion kann die politische Leitung jederzeit entscheiden, ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen – auch ohne besondere rechtliche Begründung.
NIUS: Letzte Frage: Hätte Selen als Jurist erkennen müssen, dass das Gutachten juristisch nicht trägt?
Boehme-Neßler: Wahrscheinlich schon. Aber rechtlich ist das letztlich nicht entscheidend. Wenn die Ministerin sagt: „Ich möchte dieses Gutachten“, dann muss die Behörde dem grundsätzlich nachkommen. Eine Grenze gibt es nur bei offenkundig schwerem Unrecht. Wenn ein Vorgesetzter beispielsweise eine Straftat verlangen würde – etwa jemanden zu töten –, müsste sich der Beamte selbstverständlich weigern. Bei den meisten anderen Weisungen gilt jedoch: Der Beamte führt sie aus und kann seine Bedenken äußern. Das ist die sogenannte Remonstrationspflicht.
Ob Selen das intern getan hat, wissen wir nicht. Das hängt auch davon ab, wie viel Rückgrat jemand in einer solchen Position gegenüber der Ministerin und der politischen Führung insgesamt zeigt.
Fähige Juristen hätten durchaus erkennen können, dass das Gutachten inhaltlich nicht besonders tragfähig ist. Das wurde auch relativ schnell öffentlich diskutiert, nachdem es bekannt geworden war. Aber diese Erkenntnis muss man dann auch innerhalb der Behörde klar vertreten. Und politische Beamte sind in der Regel eher für ihre Loyalität gegenüber der politischen Führung bekannt als für besonderen Widerstand gegen sie.
NIUS: Vielen Dank für das Gespräch!
Typische Karriere im Sicherheitsapparat
Der in der Öffentlichkeit recht unbekannte Selen hat eine typische Beamtenkarriere im deutschen Sicherheitsapparat hinter sich: Von 2000 bis 2006 arbeitete er im Bundeskriminalamt im Bereich Staatsschutz und Personenschutz und wechselte dann ins Bundesinnenministerium, wo er im Stab Terrorismusbekämpfung das Referat „Ausländerterrorismus und Ausländerextremismus“ leitete.
Weitere Stationen führten Selen ins Bundespolizeipräsidium sowie erneut ins Innenministerium, wo er an operativen Fragen der Terrorismusbekämpfung arbeitete. Im Januar 2019 übernahm er den Posten des Vizepräsidenten im Bundesamt für Verfassungsschutz; nach dem Ausscheiden von Thomas Haldenwang führte er die Behörde zunächst kommissarisch. Am 8. Oktober 2025 ernannte ihn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schließlich zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Ob Dobrindt ihn absetzen wird, darf bezweifelt werden. Es war die CDU, die ihn ins Amt hievte – obwohl er kein Mitglied der Partei ist. Nötig wäre es indes allemal, um dem Amt wieder zu neuer Glaubwürdigkeit zu verhelfen – und damit nicht unsere, sondern die Demokratie Deutschlands zu heilen.
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