Social-Media-Verbot für Jugendliche: Was CDU und SPD jeweils fordern
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Leonie IpatiEin Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche rückt näher: Nach Australiens hartem Schritt gegen Instagram, TikTok und Co. wächst auch in Deutschland der politische Druck, nachzuziehen. CDU und SPD diskutieren nun konkrete Altersgrenzen und technische Pläne, wie ein Verbot tatsächlich durchgesetzt werden könnte.
Seitdem Australien im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige einführte, ist die Debatte auch in Europa nicht mehr zu bremsen. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob und wie soziale Netzwerke für Jugendliche eingeschränkt werden könnten. In Berlin wächst parallel der politische Konsens, dass Handlungsbedarf besteht. Konkrete Pläne der Parteien gibt es auch schon.
SPD fordert: Altersstufen statt pauschalem Verbot
Die SPD schlägt vor, Social-Media-Plattformen grundsätzlich technisch umzubauen. Die Fachpolitiker der Bundestagsfraktion und der Partei haben dazu ein Impulspapier vorgelegt, das drei klare Altersstufen für den Grad der Einschränkung vorsieht:
Für Kinder bis 14 Jahre fordert die SPD ein vollständiges Nutzungsverbot von Social-Media-Plattformen. Instagram, TikTok, Facebook und ähnliche Netzwerke sollen grundsätzlich nicht zugänglich sein.
Für Jugendliche ab 16 Jahren soll der Zugang zwar grundsätzlich möglich sein, allerdings in einer eingeschränkten Jugendversion. Diese soll vor allem keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme enthalten. Ziel sei es, zentrale Sucht- und Manipulationsmechanismen auszuschalten.

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil: für Restriktionen von sozialen Medien durchaus offen.
Auch für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene sollen aber algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein. Wer sie nutzen möchte, muss aktiv zustimmen – ein Opt-in-Modell statt automatischer Beeinflussung. Durch eine solche Regelung würden Plattformen wie TikTok und Instagram grundlegend verändert. Viele der gewohnten Funktionen, wie personalisierte Feeds oder automatische Videoabspielungen, würden wegfallen. Ob Unternehmen wie Meta oder andere Anbieter einem derart tiefgreifenden Eingriff in ihre Plattformen überhaupt zustimmen würden, dürfte fraglich sein.
CDU stattdessen für Altersgrenze und Klarnamenpflicht
Die CDU setzt wiederum auf eine starre Altersgrenze statt auf einen grundsätzlichen Umbau von Social-Media-Plattformen. Ein Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein, der auf dem CDU-Bundesparteitag am kommenden Wochenende beraten wird, fordert ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok und Facebook.
Nach dem CDU-Modell sollen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gar keinen Zugang zu offenen Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook haben. Diese Altersgrenze soll durch eine verpflichtende Altersverifikation abgesichert werden. Besonders risikobehaftete Plattformen sollen zusätzlich stärker geprüft werden. Davon ausgenommen bleiben sollen geschlossene, administrierte Netzwerke von Schulen, Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen, sofern sie klaren Regeln folgen und Hass sowie Fake News wirksam ausschließen.
Über Altersgrenzen hinaus fordert die CDU außerdem die umstrittene Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen. Anonyme Strukturen, so die Argumentation, erschwerten die Rechtsdurchsetzung und begünstigten Hass, Hetze und ausländische Einflussnahme. Eine verpflichtende Identitätsprüfung könne das Vertrauen in digitale Diskurse stärken und insbesondere junge Nutzer besser schützen, so die Linie der Partei.
Alterskontrolle per E-ID – so könnte die Umsetzung aussehen
Ein zentraler Baustein für die praktische Umsetzung eines Social-Media-Verbots könnte die EUDI-Wallet werden, eine staatliche digitale Identität auf dem Smartphone. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung von der Bundesagentur für Sprunginnovationen gemeinsam mit weiteren Projektpartnern aufgebaut. Starttermin in Deutschland ist der 2. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt sollen Nutzer ihren Personalausweis, Führerschein und weitere Dokumente digital auf dem Smartphone hinterlegen können.

Schon bald reguliert? Die App TikTok auf dem Handy einer Jugendlichen.
Für die Altersverifikation auf Social-Media-Plattformen würde dann die sogenannte PID verwendet. Die PID enthält die Personenidentifizierungsdaten, die aus den Chip-Daten des Personalausweises generiert werden und die digitale Kernidentität der Person bilden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine aktivierte Online-Ausweisfunktion sowie die Verwendung der physischen Ausweiskarte inklusive eID-PIN. Die PID wird hoheitlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und ist rechtlich dem Online-Ausweis gleichgestellt.
Mit dieser Technik lässt sich ausschließlich das Erreichen eines bestimmten Alters nachweisen, etwa ob jemand über 16 Jahre alt ist, ohne weitere persönliche Daten preiszugeben. Beim Aufruf einer altersbeschränkten Plattform wird der Nutzer in seine Wallet geleitet und gibt die Altersfreigabe aktiv per PIN frei. Die Plattform erhält dabei ausschließlich die Information, ob die Altersgrenze erfüllt ist oder nicht. Befürworter sehen darin eine der wenigen Möglichkeiten, Altersbeschränkungen wirksam durchzusetzen, ohne eine umfassende Datensammlung oder Überwachung der Nutzer zu schaffen.
Künftig wäre es also denkbar, dass jeder Nutzer bei Erstellung eines Social-Media-Accounts zunächst über die E-ID sein Alter verifizieren lassen muss. Bei Jugendlichen ab 14 ohne eigene Wallet könnten die Eltern über ihre Wallet den Zugang freischalten.
Auch Merz will Social Media für Jugendliche regulieren
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für staatliche Regulierung der sozialen Medien für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Im Podcast „Machtwechsel“ sagte er auf die Frage, ob es auf „Schutz durch staatliche Regulierung“ hinauslaufe: „Ich denke, das geht in diese Richtung.“ Zwar sei er bei gesetzlichen Verboten „sehr, sehr, sehr zurückhaltend“ und habe grundsätzlich eine liberale Haltung. Gleichzeitig sehe er aber die Folgen intensiver Nutzung. Fake News, manipulierte Bilder und Plattformen wie TikTok machten die Lage zusätzlich „herausfordernder“.

Bundeskanzler Friedrich Merz spricht sich für staatliche Regulierung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche aus.
Merz habe „viel Sympathien für den Vorschlag, den wir jetzt auf dem Parteitag diskutieren am kommenden Wochenende“. Und „auch für den Vorschlag, der aus der SPD kommt“ könne sich der Kanzler begeistern.
Linnemann: Verbot allein löst das Problem nicht
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige zwar grundsätzlich für gerechtfertigt. Gleichzeitig warnt er davor, darin eine einfache Lösung zu sehen. Das Problem des Jugendschutzes reiche tiefer, betont Linnemann. Altersgrenzen seien notwendig, müssten aber mit strukturellen Regeln und mehr Verantwortung der Plattformen verbunden werden. Eindeutig überzeugt von den Plänen seiner Partei scheint Linnemann also nicht zu sein.

Carsten Linnemann äußert sich kritisch zu einem pauschalen Social-Media-Verbot.
Maßnahmen nicht vor Sommer
Unterm Strich deutet vieles darauf hin, dass es für strengere Regeln bei der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen inzwischen breite politische Zustimmung gibt. Der Wille zur Regulierung ist vorhanden, parteiübergreifend und deutlich formuliert. Allerdings ist frühestens zum Ende des Sommers mit greifbaren Maßnahmen zu rechnen. Zuvor soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission (berufen von Familienministerin Karin Prien) ihre Empfehlungen vorlegen und damit die Grundlage für die nächsten politischen Schritte schaffen.
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Leonie Ipati
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